Ersttermin meist in 1 bis 2 Werktagen verfügbarADHS Diagnostik · Psychotherapie · Gutachten+49 177 4480329

Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die privatärztliche Behandlung, ärztliche Gutachten und weitere Leistungen der Praxis Doctor-medic Otilia Gudana.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über privatärztliche Behandlungen, ärztliche Gutachten sowie beratende Leistungen zwischen der Privatpraxis Doctor-medic Otilia Gudana (nachfolgend „Praxis") und ihren Patientinnen und Patienten bzw. Auftraggebern (nachfolgend „Patient" bzw. „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

2. Zustandekommen des Behandlungsvertrags

Der Behandlungsvertrag gemäß §§ 630a ff. BGB über den vereinbarten Behandlungstermin kommt durch übereinstimmende Erklärungen von Patientin bzw. Patient und Praxis über Zeitpunkt und Art des Termins zustande, unabhängig davon, ob dies mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich erfolgt. Die tatsächliche Aufnahme der Behandlung ist hierfür nicht Voraussetzung. Bei Gutachten kommt der Vertrag durch schriftliche oder textliche Auftragserteilung und Auftragsannahme zustande. Die Praxis behandelt ausschließlich Privatzahler und Beihilfeberechtigte; eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nicht.

3. Umfang der Leistungen

Die Praxis erbringt Leistungen im Bereich Psychosomatische Medizin, Psychotherapie, psychiatrische Diagnostik (u. a. ADHS-Diagnostik), Trauma-Therapie sowie forensische und ärztliche Gutachten. Die Behandlung erfolgt nach den anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Standards und den einschlägigen Leitlinien. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet (§ 630a Abs. 2 BGB).

4. Vergütung und Abrechnung nach GOÄ

Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Es gilt der Regelsatz; bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand kann ein höherer Steigerungsfaktor angesetzt werden, der auf der Rechnung transparent ausgewiesen wird.

Privatversicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrags bzw. der Beihilfeverordnung. Die Klärung des Erstattungsumfangs ist Sache des Patienten. Die Praxis stellt auf Wunsch vorab einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der Versicherung aus.

Individuelle Honorarvereinbarungen nach § 2 GOÄ bleiben hiervon unberührt.

5. Ärztliche Gutachten

Gutachten werden je nach Auftraggeber nach individueller Honorarvereinbarung oder nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet. Für privatrechtliche Aufträge (z. B. Versicherungen, Anwälte, Privatpersonen) wird das Honorar vor Auftragsbeginn schriftlich vereinbart; Vorschüsse sind zulässig. Für gerichtliche Aufträge gilt das JVEG.

Gutachten sind wissenschaftlich begründete Sachverständigenleistungen. Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet und kann nicht Gegenstand einer Vergütungsminderung sein.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet. Die Praxis ist berechtigt, Mahngebühren nach Aufwand zu erheben. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann die Praxis weitere Behandlungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge zurückstellen; laufende medizinisch notwendige Behandlungen bleiben davon unberührt.

7. Terminabsagen und Ausfallhonorar

Die Praxis wird ausschließlich als Bestellpraxis geführt. Behandlungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung; die reservierte Zeit wird für die Patientin bzw. den Patienten exklusiv vorgehalten, andere Patienten werden für diesen Zeitraum nicht einbestellt.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage oder Verlegung ist nur wirksam, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei der Praxis eingeht. Als Zugangswege gelten sämtliche mit der Praxis vereinbarten oder üblicherweise genutzten Buchungs- und Kommunikationskanäle (Telefon, E-Mail, elektronisches Buchungssystem, Textnachricht). Maßgeblich ist der Zugang der Absage bei der Praxis während der üblichen Erreichbarkeitszeiten; außerhalb dieser Zeiten eingehende Erklärungen gelten als am nächsten Werktag zugegangen.

Sagt die Patientin bzw. der Patient den Termin nicht rechtzeitig ab oder erscheint sie/er nicht, behält die Praxis den Vergütungsanspruch nach § 615 BGB (Annahmeverzug). Die Praxis rechnet den Ausfalltermin in Höhe der für die reservierte Zeit vorgesehenen Vergütung nach GOÄ ab; hiervon werden ersparte Aufwendungen im Sinne von § 615 Satz 2 BGB in Abzug gebracht. Der Anspruch besteht nur, soweit die reservierte Zeit trotz zumutbarer Bemühungen der Praxis nicht anderweitig vergeben werden konnte. Der Patientin bzw. dem Patienten bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Praxis kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Vergütungsanspruch entfällt in folgenden Ausnahmefällen, sofern diese unverzüglich angezeigt und auf Verlangen glaubhaft gemacht werden:

  • plötzliche, unvorhersehbare akute Erkrankung, die eine Wahrnehmung des Termins unzumutbar macht;
  • Unfall der Patientin bzw. des Patienten;
  • unvorhergesehene stationäre Aufnahme;
  • höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördlich angeordnete Einschränkungen);
  • Nichterreichbarkeit der Praxis für eine rechtzeitige Absage aus von der Praxis zu vertretenden Gründen;
  • einvernehmliche Verlegung des Termins vor Ablauf der 24-Stunden-Frist.

Für Gutachtentermine gilt die jeweilige individuelle Honorarvereinbarung; die dort getroffenen Regelungen zu Absagen, Ausfall und Vorschüssen gehen den vorstehenden Bestimmungen vor.

Mit der Terminbuchung erkennen Sie diese Absageregelung ausdrücklich an.

8. Mitwirkung des Patienten

Für eine erfolgreiche Behandlung ist die aktive Mitwirkung des Patienten erforderlich. Dazu gehören insbesondere: vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zur Anamnese und Vorbehandlungen, Vorlage relevanter Vorbefunde, Einhaltung der vereinbarten Termine sowie die Umsetzung besprochener Empfehlungen im Rahmen des Zumutbaren.

9. Kündigung des Behandlungsvertrags

Der Behandlungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden (§ 627 BGB). Die Praxis wird eine Kündigung nur so aussprechen, dass der Patient sich die medizinisch erforderliche Weiterversorgung anderweitig beschaffen kann. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

10. Datenschutz und Schweigepflicht

Die Praxis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) sowie der Berufsordnung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten und Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des HGB ist München; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Praxis nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: 2026.