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Kosten und Abrechnung der Behandlung in München

Die Privatpraxis rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Seite nennt Richtwerte für die häufigsten Leistungen und erklärt, wie Rechnung, Erstattung und Zahlung ablaufen.

Wer trägt die Kosten

  • Privatversicherte und Beihilfeberechtigte: Sie erhalten eine Rechnung nach GOÄ und reichen sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle ein. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif.
  • Selbstzahlende: Sie tragen die Kosten selbst und erhalten dieselbe Rechnung.
  • Gesetzlich Versicherte: Eine Behandlung als Selbstzahlende ist möglich. Die Kosten tragen Sie selbst, die gesetzliche Krankenkasse erstattet sie nicht.

Abrechnung nach GOÄ

Die GOÄ legt für jede ärztliche Leistung eine Gebühr fest. Die Praxis rechnet mit dem 3,5-fachen Satz ab, die Begründung steht auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten diesen Satz je nach Tarif ganz oder teilweise. Wir empfehlen, den Umfang der Erstattung vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu erfragen.

Richtwerte für häufige Leistungen

Richtwerte für häufige Leistungen
LeistungDauerRichtwert
Erstgespräch mit Anamnese und Indikationsprüfung50 bis 90 Minutenca. 250 bis 400 €
Psychotherapie, Folgetermin50 Minutenca. 150 bis 180 €
Kurzer Verlaufstermin, z. B. Medikation20 bis 30 Minutenca. 80 bis 120 €
ADHS-Diagnostik mit Erstgespräch, strukturierten Verfahren und Befundbesprechungmehrere Termineca. 500 bis 900 € insgesamt
Traumatherapie, auch EMDR50 bis 90 Minutenca. 150 bis 250 €
Video-Sprechstundewie Termin in der PraxisAbrechnung wie bei einem Termin in der Praxis
Ärztliche Bescheinigung, kurzca. 50 bis 80 €
Ausführliches fachärztliches Attestca. 100 bis 150 €
Befundberichtca. 60 bis 90 €

Die Angaben sind Richtwerte. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus den abgerechneten GOÄ-Leistungen und kann abweichen. Stand: Oktober 2026.

Rechnung und Zahlung

Sie erhalten eine Rechnung mit QR-Code. Die Zahlung ist per Überweisung oder Kreditkarte möglich.

Termine und Absagen

Die Regelung zu Absagen und Ausfallhonorar steht in § 7 der AGB. Termine vereinbaren Sie online oder telefonisch.

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Gutachten

Gutachten werden getrennt von der Behandlung beauftragt und abgerechnet. Informationen dazu stehen auf der Seite „Gutachten“ und in § 5 der AGB.

Häufige Fragen

Was ist die GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt fest, wie privatärztliche Leistungen abgerechnet werden. Jede Leistung hat eine Punktzahl, aus der sich mit dem Steigerungsfaktor die Gebühr ergibt.

Wird die Rechnung von meiner Versicherung erstattet?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte klären den Umfang der Erstattung am besten vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.

Kann ich als gesetzlich Versicherte oder gesetzlich Versicherter behandelt werden?

Ja, als Selbstzahlende. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.

Wie bezahle ich die Rechnung?

Per Überweisung, der QR-Code auf der Rechnung erleichtert die Eingabe, oder per Kreditkarte.

Was gilt bei einer Absage?

Die Regelung steht in § 7 der AGB.

Die Angaben dienen der Information. Sie ersetzen keine individuelle Aufklärung über die Kosten vor der Behandlung.

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