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Gutachten · Forensische Psychiatrie

Forensisch-psychiatrische Gutachten in München

Begutachtung zu Schuldfähigkeit, Unterbringung, Maßregelvollzug und Kriminalprognose – wissenschaftlich fundiert, nachvollziehbar begründet und mit klarer Beantwortung der Beweisfragen.

Anfrage: Privatgutachten

Dieses Formular ist ausschließlich für Anfragen zu ärztlichen Privatgutachten (z. B. für Kanzleien, Unternehmen oder Privatpersonen). Suchen Sie einen Behandlungstermin, wenden Sie sich bitte direkt an die Praxis.

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Bitte hier noch keine Gesundheitsdaten oder sonstige besonders sensiblen Angaben eintragen. Diese besprechen wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch bzw. im weiteren, gesicherten Ablauf.

Hinweise zum Datenschutz anzeigen
  • Der Gutachtensauftrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Praxis zustande (§ 2 AGB).
  • Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. nach individueller schriftlicher Honorarvereinbarung (§ 4 AGB).
  • Die Praxis ist eine Bestellpraxis. Vereinbarte Termine sind verbindlich; bei nicht rechtzeitiger Absage kann ein Ausfallhonorar gemäß § 615 BGB berechnet werden (§ 7 AGB).
  • Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Wir erstellen diese Gutachtenarten

Antippen — die Art wird direkt im Anfrageformular vorausgewählt.

  • Wissenschaftlich fundiert und methodenkritisch
  • Nachvollziehbar begründet
  • Klare Beantwortung der Beweisfragen
  • Persönlich in Bayern und deutschlandweit

Typische Fragestellungen

  • Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB (Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt)
  • Voraussetzungen einer Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB
  • Verlaufs-, Lockerungs- und Entlassprognose im Maßregelvollzug
  • Kriminal- und Sozialprognose mit strukturierten Prognoseinstrumenten
  • Einfluss von Intoxikation, akuten Krisen und psychischen Störungen auf das Tatgeschehen

Auftraggeber

  • Strafgerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Strafvollstreckungskammern
  • Verteidigung

Vorgehen

Grundlage sind die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten sowie die einschlägigen Leitlinien. Aktenanalyse, persönliche Exploration und – soweit erforderlich – testpsychologische Zusatzuntersuchungen werden transparent getrennt dargestellt.

Prognostische Einschätzungen werden mit anerkannten strukturierten Instrumenten (u. a. HCR-20) erarbeitet und einzelfallbezogen begründet.

Fachliche Qualifikation

Doctor-medic Otilia Gudana, MSc

Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

  • Ehem. kommissarische Oberärztin der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, kbo Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen
  • Über zwölf Jahre klinische Tätigkeit in Psychiatrie, Psychosomatik und forensischer Psychiatrie
  • MSc Communication, Behaviour & Credibility Analysis (Manchester Metropolitan University)
  • Gutachten auf Deutsch, Englisch und Rumänisch

Ablauf und Honorar

  1. 01

    Anfrage

    Kurze Angaben zu Auftraggeber, Fragestellung und Frist – über das Anfrageformular oder telefonisch.

  2. 02

    Vorprüfung

    Prüfung von Zuständigkeit, Interessenkonflikten und Umfang.

  3. 03

    Angebot

    Verbindliche Vereinbarung von Honorar und Zeitrahmen (bei Gerichten nach JVEG).

  4. 04

    Aktenstudium & Untersuchung

    Auswertung der Unterlagen und persönliche Exploration, soweit erforderlich.

  5. 05

    Ausarbeitung

    Schriftliches Gutachten mit transparenter Herleitung; auf Wunsch mündliche Erläuterung.

Honorar und zeitlicher Rahmen werden nach Fragestellung, Aktenumfang und Untersuchungsaufwand vor Auftragsannahme verbindlich vereinbart. Gerichtliche Aufträge werden nach JVEG abgerechnet.

Häufige Fragen

Wo findet die Exploration statt?

In der Praxis in München (Nußbaumstraße 14) oder, soweit erforderlich und zulässig, extern – etwa in einer JVA oder Klinik.

Wie wird bei gerichtlichen Aufträgen abgerechnet?

Gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Aufträge werden nach dem JVEG abgerechnet.

Wer kann einen Auftrag erteilen?

Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden, Rechtsanwält:innen, Versicherungen und – im Einzelfall – Privatpersonen.

Was kostet ein Gutachten?

Honorar und zeitlicher Rahmen werden nach Fragestellung, Aktenumfang und Untersuchungsaufwand vor Auftragsannahme verbindlich vereinbart. Gerichtliche Aufträge werden nach JVEG abgerechnet.

Wie werden Akten sicher übermittelt?

Bitte senden Sie über das Anfrageformular zunächst keine Gesundheitsdaten. Für die Aktenübermittlung vereinbaren wir einen sicheren Weg (verschlüsselt, postalisch oder per beA/EGVP-kompatiblem Kanal).

Medizinisch und wissenschaftlich geprüft von Doctor-medic Otilia Gudana, MSc — Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Bayerische Landesärztekammer), EMDR-zertifizierte Klinikerin, Autorin bei Springer Nature. Letzte Prüfung: 2026-07. Die Inhalte orientieren sich an den aktuellen S3-Leitlinien und dienen der Information; sie ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung. Zur Autorin.