Gutachten · Betreuung & Unterbringung
Gutachten für Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
Fachärztliche Begutachtung in Betreuungs- und Unterbringungssachen – sorgfältig, respektvoll gegenüber den Betroffenen und mit klarer Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung.
Wir erstellen diese Gutachtenarten
Antippen — die Art wird direkt im Anfrageformular vorausgewählt.
- Forensische Psychiatrie
- Betreuung & Unterbringung
- Aussagepsychologie
- Sozialmedizin
- Asyl & Aufenthalt
- Psychosomatik
- Gegengutachten
- Wissenschaftlich fundiert und methodenkritisch
- Nachvollziehbar begründet
- Klare Beantwortung der Beweisfragen
- Persönlich in Bayern und deutschlandweit
Typische Fragestellungen
- Erforderlichkeit und Umfang einer rechtlichen Betreuung (§ 1814 BGB)
- Einwilligungsvorbehalt und Aufgabenkreise
- Zivilrechtliche Unterbringung (§ 1831 BGB)
- Ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1832 BGB)
- Verlängerung, Aufhebung oder Änderung bestehender Maßnahmen
Auftraggeber
- Betreuungsgerichte
- Amtsgerichte
- Behörden
- Verfahrensbeteiligte und Rechtsanwält:innen
Vorgehen
Die persönliche Untersuchung der betroffenen Person steht im Mittelpunkt. Vorbefunde, Berichte behandelnder Stellen und die Aktenlage werden in die Beurteilung einbezogen.
Das Gutachten trennt Befund, Diagnose und Beantwortung der Fragen des Gerichts klar voneinander und berücksichtigt den Willen und die Wünsche der betroffenen Person.
Fachliche Qualifikation
Doctor-medic Otilia Gudana, MSc
Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Ehem. kommissarische Oberärztin der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, kbo Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen
- Über zwölf Jahre klinische Tätigkeit in Psychiatrie, Psychosomatik und forensischer Psychiatrie
- MSc Communication, Behaviour & Credibility Analysis (Manchester Metropolitan University)
- Gutachten auf Deutsch, Englisch und Rumänisch
Ablauf und Honorar
- 01
Anfrage
Kurze Angaben zu Auftraggeber, Fragestellung und Frist – über das Anfrageformular oder telefonisch.
- 02
Vorprüfung
Prüfung von Zuständigkeit, Interessenkonflikten und Umfang.
- 03
Angebot
Verbindliche Vereinbarung von Honorar und Zeitrahmen (bei Gerichten nach JVEG).
- 04
Aktenstudium & Untersuchung
Auswertung der Unterlagen und persönliche Exploration, soweit erforderlich.
- 05
Ausarbeitung
Schriftliches Gutachten mit transparenter Herleitung; auf Wunsch mündliche Erläuterung.
Honorar und zeitlicher Rahmen werden nach Fragestellung, Aktenumfang und Untersuchungsaufwand vor Auftragsannahme verbindlich vereinbart. Gerichtliche Aufträge werden nach JVEG abgerechnet.
Häufige Fragen
Findet die Untersuchung auch außerhalb der Praxis statt?
Ja. Soweit erforderlich, erfolgt die Untersuchung in Einrichtungen, Kliniken oder im häuslichen Umfeld.
Wer kann einen Auftrag erteilen?
Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden, Rechtsanwält:innen, Versicherungen und – im Einzelfall – Privatpersonen.
Was kostet ein Gutachten?
Honorar und zeitlicher Rahmen werden nach Fragestellung, Aktenumfang und Untersuchungsaufwand vor Auftragsannahme verbindlich vereinbart. Gerichtliche Aufträge werden nach JVEG abgerechnet.
Wie werden Akten sicher übermittelt?
Bitte senden Sie über das Anfrageformular zunächst keine Gesundheitsdaten. Für die Aktenübermittlung vereinbaren wir einen sicheren Weg (verschlüsselt, postalisch oder per beA/EGVP-kompatiblem Kanal).
Weitere Gutachtenbereiche
- Forensische PsychiatrieSchuldfähigkeit · Prognose · Maßregelvollzug
- AussagepsychologieGlaubhaftigkeit · Aussageanalyse · Methodenkritik
- SozialmedizinErwerbsfähigkeit · Leistungsvermögen · Rehabilitation
- Asyl & AufenthaltTraumafolgen · Reisefähigkeit · § 60a AufenthG
- PsychosomatikSchmerz · somatoforme Störungen · Funktionsniveau
- GegengutachtenZweitgutachten · Methodenkritik · Stellungnahme
- MethodikAktenanalyse · Exploration · Herleitung
Medizinisch und wissenschaftlich geprüft von Doctor-medic Otilia Gudana, MSc — Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Bayerische Landesärztekammer), EMDR-zertifizierte Klinikerin, Autorin bei Springer Nature. Letzte Prüfung: 2026-07. Die Inhalte orientieren sich an den aktuellen S3-Leitlinien und dienen der Information; sie ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung. Zur Autorin.